Stell dir vor, du stehst vor einem wunderschönen Laden mit großen Fenstern und einer einladenden Atmosphäre. Doch die Tür ist verschlossen – und es gibt keinen Schlüssel. Genau so fühlt es sich für Millionen von Menschen an, wenn sie eine Website oder eine App nutzen wollen, die nicht barrierefrei ist. Sie sehen das Angebot, aber können es nicht erreichen.
Ab dem 28. Juni 2025 ändert sich das. Dann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und Unternehmen sind verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen zugänglich zu machen. Eine Herausforderung? Vielleicht. Aber vor allem eine riesige Chance.
Barrierefreiheit wird oft mit Rampen und Aufzügen assoziiert. Doch im digitalen Raum geht es um viel mehr: um klare Strukturen, verständliche Inhalte, einfache Bedienbarkeit. Es geht darum, dass Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen deine Website oder App problemlos nutzen können. Und mal ehrlich: Sollte das nicht ohnehin der Anspruch eines guten Online-Auftritt sein?
Denn was bedeutet Barrierefreiheit eigentlich? Es bedeutet, niemanden auszuschließen. Es bedeutet, dass ein blinder Nutzer dein Produkt kaufen kann, weil deine Website mit Screenreadern funktioniert. Dass ein Mensch mit motorischen Einschränkungen deine App bedienen kann, ohne verzweifelt zu tippen. Und dass jemand mit einer Leseschwäche deine Inhalte versteht, weil du auf unnötigen Fachjargon verzichtest.
Ganz konkret: Deine digitalen Kanäle müssen barrierefrei sein. Das betrifft E-Commerce-Shops, Apps, Online-Banking, Ticketbuchungen, Kundenportale und vieles mehr. Wer sich nicht anpasst, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern verliert auch potenzielle Kunden.
Aber hier kommt die gute Nachricht: Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht – sie ist ein echter Wettbewerbsvorteil.
- Mehr Reichweite: Rund 20 % der Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. Wer barrierefrei gestaltet, spricht automatisch eine größere Zielgruppe an.
- Bessere Usability für alle: Klare Strukturen, einfache Navigation und verständliche Inhalte kommen jedem Nutzer zugute – nicht nur Menschen mit Einschränkungen.
- SEO-Vorteile: Suchmaschinen lieben barrierefreie Websites, weil sie besser strukturiert und leichter verständlich sind.
- Imagegewinn: Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, zeigen Verantwortung – und das schafft Vertrauen.
Wenn du Barrierefreiheit bisher als Randthema gesehen hast, ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, das zu ändern. Sieh es nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance, dein digitales Angebot für alle nutzbar zu machen.
Wie barrierefrei ist deine Website oder App bereits? Es gibt einige Tools, die dir eine grobe Indikation deiner Website geben können oder melde dich bei uns und wir analysieren deine Website im Detail.
Screenreader sind essenziell für blinde oder sehbehinderte Nutzer. Sie wandeln Texte und Elemente in gesprochene Sprache um und ermöglichen so die Navigation auf einer Website. Beliebte Tools sind JAWS und NVDA, die speziell für Windows-Nutzer entwickelt wurden.
Automatisierte Tests helfen, typische Barrieren auf deiner Website aufzudecken. Tools wie WAVE oder der Silktide Accessibility Checker scannen deine Seite und zeigen auf, wo Optimierungsbedarf besteht.
Nicht jeder sieht Farben gleich. Menschen mit Farbsehschwächen brauchen ausreichende Kontraste, um Inhalte problemlos erfassen zu können. Mit Colour Contrast Analyser kannst du sicherstellen, dass deine Website auch für sie gut lesbar bleibt.
Manche Nutzer können keine Maus verwenden und sind auf eine rein tastaturbasierte Navigation angewiesen. Teste deine Website mit verschiedenen Tasten, wie Leertaste, Tab und Enter um sicherzustellen, dass alle interaktiven Elemente problemlos erreichbar sind. Um genauer vorzugehen kannst du dir dieses Video ansehen: Accessability Check (Navigation)
Bilder sagen mehr als tausend Worte – aber nur, wenn sie auch für alle zugänglich sind. Tools wie Sitechecker helfen dir, sicherzustellen, dass deine Bilder mit passenden Alternativtexten (Alt-Tags) versehen sind.
Videos ohne Untertitel? Für gehörlose oder schwerhörige Nutzer sind sie dann nicht nutzbar. Tools wie Amara oder die YouTube-Untertitel-Funktion erleichtern dir das Erstellen von Untertiteln und Transkripten.
- Eindeutige Bezeichnungen für Menüpunkte, Buttons & Formulare
- Logische Reihenfolge der Inhalte
- Ausreichender Abstand zwischen anklickbaren Elementen
- Fachbegriffe erklären und auf komplizierte Sprache verzichten
- Texte mit Zwischenüberschriften, Listen und Tabellen strukturieren
- Navigation ausschließlich mit der Tastatur möglich
- Keine "Sackgassen" in interaktiven Bereichen
- Hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund
- Mindestens 14px Schriftgröße, gut lesbare Fonts
- Alt-Texte für BilderUntertitel für Videos
- Transkripte für Audiodateien
- Korrekte Verwendung von Überschriften (h1, h2, h3)
- Semantische HTML-Tags nutzen
- ARIA-Attribute einsetzen, wo nötig
Das Gesetz sieht auch Ausnahmen vor. Kleine und Mittlere Unternehmen können von den gesetzlichen Anforderungen ausgeschlossen werden, wenn diese nachweisen können, dass durch die Bearbeitung und Anpassung der Website unverhältnismäßige Aufwände entstehen. Hier gilt allerdings: Unternehmen sollten trotz allem versuchen, das bestmögliche aus dem jeweiligen digitalen Angebot herauszuholen und dementsprechend eine gute Begründung vorlegen, die belegt, dass eine Unverhältnismäßigkeit vorliegt.
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes auseinandersetzen, um rechtzeitig Anpassungen vorzunehmen. Wer jetzt handelt, vermeidet nicht nur mögliche Strafen, sondern schafft eine bessere Nutzererfahrung für alle Kunden. Falls du dich unsicher fühlst wie du mit dem Thema umgehen sollst, melde dich bei uns und wir geben dir in einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch alle wichtigen Eckdaten weiter.
Wir haben die Antworten!
Das EU-Barrierefreiheitsgesetz (European Accessibility Act, EAA) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen viele digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein.
Betroffen sind vor allem Onlineshops, Banken, Telekommunikationsanbieter, Mobilitätsdienste und E-Book-Plattformen, deren Websites, Apps und digitale Services zugänglich sein müssen. Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind von der Regelung ausgenommen, ebenso private Blogs oder nicht-kommerzielle Webseiten.