

Seit dem 2. August gilt die nächste Stufe der EU-KI-Verordnung. Das Kuriose daran: Ein großer Teil der Artikel, die du gerade dazu findest, ist veraltet. Sie warnen vor Hochrisiko-Pflichten, die die EU inzwischen offiziell auf Ende 2027 verschoben hat. Was am 2. August wirklich gekommen ist, ist deutlich kleiner. Aber es betrifft fast jedes Unternehmen mit einem Chatbot auf der Website.
Hier ist der aktuelle Stand zum EU AI Act, sortiert nach „gilt schon länger", „gilt seit dem 2. August" und „kommt später". Stand: 4. August 2026 (Update-Log am Ende).
Im Mai haben sich EU-Parlament, Rat und Kommission auf den sogenannten KI-Omnibus geeinigt, eine Änderungsverordnung, die den AI Act entschlackt. Das Parlament hat am 16. Juni zugestimmt, der Rat am 29. Juni. Inzwischen ist die Sache durch: Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung: Die Pflichten für Hochrisiko-KI, ursprünglich der große Brocken des 2. August 2026, sind verschoben. Eigenständige Hochrisiko-Systeme (Anhang III) müssen erst zum 2. Dezember 2027 die Anforderungen erfüllen, KI in regulierten Produkten (Anhang I) sogar erst zum 2. August 2028.
Wer dir also erzählt, du hättest bis zum 2. August ein Risikomanagement-System nach Art. 9 aufbauen müssen, arbeitet mit dem Stand von gestern.
[GRAFIK HIER EINFÜGEN: eu-ai-act-timeline.png (Datei liegt im Chat, in die Webflow-Assets ziehen und hier platzieren)]
Verschoben wurde viel, aber nicht alles. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind planmäßig am 2. August 2026 in Kraft getreten, und die betreffen den Mittelstand ganz konkret:
Die gute Nachricht: Das ist in den meisten Fällen kein Projekt, sondern ein Nachmittag. Ein Hinweis im Chat-Fenster, eine Kennzeichnungsregel im Content-Prozess, fertig.
Und noch eine Entlastung: Auf die Frage, welches Modell du einsetzt, hat Artikel 50 keinen Einfluss. Die Pflicht hängt an deinem Prozess, nicht am Anbieter. Welches Modell gerade was kann und was es kostet, halten wir separat nach: KI-Modell-Vergleich 2026.
Zwei Pflichten-Pakete sind bereits seit über einem Jahr in Kraft und vom Omnibus unberührt: Seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken komplett verboten, etwa manipulative Systeme oder Social Scoring. Und seit demselben Datum gilt die KI-Kompetenz-Pflicht aus Artikel 4: Unternehmen müssen dafür sorgen, dass Mitarbeiter, die mit KI arbeiten, das nötige Verständnis dafür haben. Der Omnibus hat diese Pflicht von einer Garantie- zu einer Unterstützungspflicht abgeschwächt, ersatzlos gestrichen wurde sie nicht. Seit August 2025 gelten außerdem Pflichten für Anbieter großer KI-Modelle, das betrifft OpenAI und Co., nicht dich als Anwender.
Verschoben heißt nicht gestrichen. Ab dem 2. Dezember 2027 gelten die vollen Hochrisiko-Anforderungen für eigenständige Systeme aus Anhang III. Die Kategorie, die im Mittelstand am häufigsten unterschätzt wird: KI im Personalbereich. Wer Software einsetzt, die Bewerbungen automatisiert vorsortiert oder Mitarbeiter bewertet, betreibt nach Anhang III ein Hochrisiko-System, mit Pflichten zu Risikomanagement, Dokumentation und menschlicher Aufsicht. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund, das Datum in den Kalender zu schreiben und beim nächsten Tool-Kauf die AI-Act-Frage zu stellen.
Neu dazu kommt zum 2. Dezember 2026 ein zusätzliches Verbot: KI-Systeme zur Erzeugung nicht-einvernehmlicher Intimbilder werden explizit untersagt.
Der Rahmen ist deutlich: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Millionen oder 3 % bei Hochrisiko-Verstößen, bis zu 7,5 Millionen oder 1 % bei Falschangaben gegenüber Behörden. Seit dem 2. August können die Kommission und die nationalen Behörden Verstöße auch tatsächlich verfolgen. Realistisch wird eine fehlende Chatbot-Kennzeichnung nicht sofort das Maximalbußgeld auslösen. Aber die Pflicht ist so billig zu erfüllen, dass sich das Risiko schlicht nicht lohnt.
Wer den Stichtag verpasst hat, holt die ersten drei Punkte an einem Nachmittag nach. Das ist deutlich klüger, als auf den nächsten Stichtag zu warten.
Ein ehrlicher Hinweis an dieser Stelle: Wir sind eine Technik-Agentur, keine Kanzlei. Dieser Artikel ordnet die Rechtslage ein, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Für die juristische Detailprüfung deines Einzelfalls gehört ein Anwalt an den Tisch. Was wir können: die technische Seite sauber umsetzen.
Chatbot-Kennzeichnung, Content-Prozesse, KI-Inventar: Genau solche Umsetzungen bauen wir, von der Website bis zum n8n-Workflow. Wie wir KI-Systeme so bauen, dass der Mensch die Kontrolle behält, zeigt unsere Case Study: Wie wir 15 Stunden Rechnungsarbeit pro Monat auf ein paar Klicks reduziert haben.
Der 2. August 2026 war nicht der Compliance-Hammer, zu dem ihn manche Artikel gemacht haben. Es war ein überschaubarer Stichtag mit zwei konkreten Pflichten, und gleichzeitig der beste Anlass seit Langem, das eigene KI-Inventar einmal sauber aufzunehmen. Wer jetzt weiß, welche KI wo läuft, hat 2027 keinen Stress.
Willst du wissen, ob deine Website und deine KI-Workflows den 2. August sauber überstanden haben? Lass uns in 30 Minuten drüber schauen. Wir sagen dir ehrlich, was bei dir betroffen ist und was nicht.
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Wir haben die Antworten!

Ja, aber überschaubar. Als Anwender treffen dich vor allem die Kennzeichnungspflichten (Chatbot, KI-Inhalte) und die KI-Kompetenz-Pflicht für Mitarbeiter. Die schweren Hochrisiko-Pflichten gelten erst ab Dezember 2027 und nur für bestimmte Einsatzfelder, etwa KI im Recruiting.
Der Bußgeldrahmen des AI Act reicht je nach Verstoß bis in Millionenhöhe. Wichtiger ist aber: Die Pflichten zum 2. August sind mit minimalem Aufwand erfüllbar, ein Chatbot-Hinweis und eine Kennzeichnungsregel kosten einen Nachmittag. Nachrüsten lohnt sich also auch nach dem Stichtag sofort.